Ihr Pluspunkt

Erfahren Sie mehr über transparente Steuerberatung, Ihre Bilanzpräsentation und die weiteren Pluspunkte bei einer Steuerberatung von Dirk Weichelt.

Es lohnt sich!

Mehr erfahren »

Betriebsrente – Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

Der bloße Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten rechtfertigt eine Ungleichbehandlung im Arbeitsverhältnis nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn damit an Unterschiede angeknüpft wird, die eine derartige Ungleichbehandlung rechtfertigen. Dabei ist das Ziel, Unterschiede im durch die gesetzliche Rentenversicherung erreichten Versorgungsgrad auszugleichen, legitim.

Damit die Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, müssen die unterschiedlichen Versorgungsgrade für die Gruppen tatsächlich bezeichnend sein. Dabei kommt es nicht auf Durchschnittsberechnungen an. Entscheidend ist, ob die Gruppen hinsichtlich des Versorgungsgrades in sich ausreichend homogen und im Vergleich zueinander unterschiedlich sind. Mehr erfahren »

Anspruch auf Gründungszuschuss im Anschluss an Arbeitslosengeld

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.

Dieser Gründungszuschuss wird u. a. geleistet, wenn der Arbeitnehmer bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügt. Mehr erfahren »

Rentenversicherungspflicht bei sog. arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen

Grundsätzlich sind Selbstständige, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, als sog. arbeitnehmerähnliche Selbstständige rentenversicherungspflichtig. Das Bundessozialgericht hatte nun zu entscheiden, ob die Versicherungspflicht als sog. arbeitnehmerähnlich tätiger Selbstständiger dann ausgeschlossen ist, wenn der Selbstständige daneben noch abhängig beschäftigt ist.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Mehr erfahren »

Informationen zu Bewerbern aus dem Internet

Für die Beurteilung von Bewerbern nutzen immer mehr Unternehmen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter usw., um so private Bewerberdaten zu erhalten. Eingestellte Party-Fotos oder kritische Äußerungen über das betreffende Unternehmen können sich u. U. sehr nachteilig bei der Bewertung auswirken und ggf. die Chance auf eine Einstellung verhindern.

Sofern Unternehmen die Profile von Bewerbern in sozialen Netzen ohne deren Zustimmung erforschen, sind die Betroffenen nach dem Bundesdatenschutzgesetz hierüber zu informieren. Es stellt sich allerdings das Problem, dass ein Bewerber grundsätzlich nicht davon erfährt, wenn nach ihm im Internet „geforscht“ wurde. Dies geschieht nur in Ausnahmefällen, etwa durch einen Hinweis des Betriebsrats. Mehr erfahren »

Seite 1 von 101234510...Letzte »