<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Weichelt &#38; Winter - Steuerberater-Partnerschaft</title>
	<atom:link href="http://www.weichelt-winter.de/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.weichelt-winter.de</link>
	<description>Beratung mit Zukunft</description>
	<lastBuildDate>Tue, 31 Jan 2012 08:23:40 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>Rechtsformen II &#8211; Einzelunternehmen</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/rechnungswesen/rechtsformen-ii-einzelunternehmen</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/rechnungswesen/rechtsformen-ii-einzelunternehmen#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 08:23:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmenswerft]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[GbR]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[KG]]></category>
		<category><![CDATA[Ltd.]]></category>
		<category><![CDATA[oHG]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsformwahl]]></category>
		<category><![CDATA[Start up]]></category>
		<category><![CDATA[UG]]></category>
		<category><![CDATA[Umwandlung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1629</guid>
		<description><![CDATA[In unserer Vorstellung der verschiedenen Rechtsformen möchten wir Ihnen heute kurz einige Informationen zum Einzeunternehmen geben. Die einfachste Art einer Unternehmensgründung besteht in der Vornahme einer Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt. Gewerbetreibenden, für die kein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig ist und die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen auf Ihren Geschäftspapieren Ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgschriebenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/rechnungswesen/rechtsformen-ii-einzelunternehmen"><img class="size-thumbnail wp-image-944 alignleft" title="Growth © mipan " src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/12/Fotolia_10923177_XS-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a></p>
<p>In unserer Vorstellung der verschiedenen Rechtsformen möchten wir Ihnen heute kurz einige Informationen zum Einzeunternehmen geben.<span id="more-1629"></span></p>
<p>Die einfachste Art einer Unternehmensgründung besteht in der Vornahme einer Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt.</p>
<p>Gewerbetreibenden, für die kein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig ist und die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen auf Ihren Geschäftspapieren Ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgschriebenen Vornamen angeben. Diese Angaben sind aus Gründen des Gläubigerschutzes notwendig.</p>
<p>Der (Klein)Gewerbetreibende haftet seinen Gläubigern gegenüber mit seinem gesamten Vermögen, also auch seinem Privatvermögen.</p>
<p>Liegt eine kaufmännische Betriebsgröße vor, muss zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Auch eine freiwillige Eintragung ist möglich. Dann findet das Handelsgesetzbuch uneingeschränkt Anwendung.</p>
<p>Einzelkaufleute führen eine Firma, die ebenfalls ins Handelregister eingetragen wird. Eine Firma ist der Name, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, und unter der er klagen und verklagt werden kann.</p>
<p>Auch der eingetragene Kaufmann haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.</p>
<p>Der Kaufmann ist zu kaufmännischer Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn der Gewinn 50.000 EUR und der Umsatz 500.000 EUR pro Geschäftsjahr übersteigt.</p>
<p>Der Einkommensteuer unterliegt der nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Gewinn, der regelmäßig vom handelsrechtlichen Ergebnis abweicht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/rechnungswesen/rechtsformen-ii-einzelunternehmen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>mal wieder ein &#8220;Pommes-Currywurst-Urteil&#8221;</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/urteile/mal-wieder-pommes-currywurst</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/urteile/mal-wieder-pommes-currywurst#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:13:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Catering]]></category>
		<category><![CDATA[Imbiss]]></category>
		<category><![CDATA[Party]]></category>
		<category><![CDATA[Partyservice]]></category>
		<category><![CDATA[Pommesbude]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1666</guid>
		<description><![CDATA[Der BFH hat mit Urteil Urteil vom 23.11.2011 &#8211; XI R 6/08 entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grds. sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/urteil/mal-wieder-pommes-currywurst"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-563" title="© iStockphoto / Sigarru" src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/07/iStock_Sigarru_XSmall-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a>Der BFH hat mit Urteil Urteil vom 23.11.2011 &#8211; XI R 6/08 entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grds. sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz unterliegen.</p>
<p><span id="more-1666"></span></p>
<p>Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist.</p>
<p>Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes nur für die „Lieferung“ von Nahrungsmittel. Wird die Abgabe von Speisen und Getränken demgegenüber als sonstige Leistung qualifiziert, kann der ermäßigte Steuersatz nicht angewandt werden. Der EuGH hatte hierzu entschieden, dass die Zubereitung des warmen Endproduktes allein dem Umsatz nicht den Charakter einer Dienstleistung verleiht, wenn sie sich auf einfache, standardisierte Handlungen beschränkt, die nicht auf Bestellung eines bestimmten Kunden, sondern entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage vorgenommen werden.</p>
<p>In diesem entschiedene Fall betrieb die Klägerin betrieb einen Partyservice, und lieferte die von ihren Kunden bestellten Speisen in verschlossenen Warmhalteschalen aus. Sie war der Ansicht, dabei handele es sich um die Lieferung von Speisen zum ermäßigten Steuersatz. Dem folgte der BFH im Anschluss an eine in diesem Verfahren ergangene Entscheidung des EuGH nicht.</p>
<p>Die Klägerin hat im Streitfall nicht lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement geliefert. Standardspeisen sind typischerweise das Ergebnis einer einfachen, standardisierten Zubereitung, die in den meisten Fällen nicht auf Bestellung eines bestimmten Kunden, sondern entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage oder in Abständen z.B. an Imbissständen abgegeben werden. Dies trifft z.B. auf Grillsteaks, Rostbratwürste oder Pommes frites zu, nicht aber auf ein Buffet für 70 Personen mit aufeinander abgestimmten Speisen wie etwa Vitello tonnato, Hähnchenschnitzel mit Fruchtspießen, geräucherter Lachs und Forellenfilet mit Sahnemeerrettich, Roastbeef mit Remoulade, gefüllte Tomaten mit Frischkäse, Geflügelsalat mit Rigatoni. Die Abgabe dieser Speisen, die einen deutlich größeren Dienstleistungsanteil als an Imbissständen abgegebene Speisen aufweisen und deren Zubereitung mehr Arbeit und Sachverstand erfordert, ist nicht als Lieferung anzusehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/urteile/mal-wieder-pommes-currywurst/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Inlandsbezug und EU-Recht</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/urteile/inlandsbezug-und-eu-recht</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/urteile/inlandsbezug-und-eu-recht#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 08:07:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1658</guid>
		<description><![CDATA[Der Inlandsbezug in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG beschränkt die freie Wahl der Niederlassung, so das FG Niedersachsen ( Urteil v. 1.12.2011 &#8211; 6 K 435/09; Revision zugelassen). § 6b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG erfordert keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte, sondern einer Betriebsstätte im Gemeinschaftsgebiet. Nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/urteile/inlandsbezug-und-eu-recht"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-449" title="iStock_Flaggen-Europa_XSmall_Dutchy" src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/11/iStock_Flaggen-Europa_XSmall_Dutchy-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a>Der Inlandsbezug in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG beschränkt die freie Wahl der Niederlassung, so das FG Niedersachsen ( Urteil v. 1.12.2011 &#8211; 6 K 435/09; Revision zugelassen). § 6b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG erfordert keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte, sondern einer Betriebsstätte im Gemeinschaftsgebiet.</p>
<p><span id="more-1658"></span></p>
<p>Nach deutschem Recht können Steuerpflichtige stille Reserven steuerfrei von veräußerten Wirtschaftsgütern auf andere neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen (§ 6b EStG).</p>
<p>Diese Übertragung der stillen Reserven kann auf zweierlei Art erfolgen. Zum einen kann der Steuerpflichtige den Veräußerungsgewinn im Wirtschaftsjahr der Veräußerung von den Kosten für das neu angeschaffte Wirtschaftsgut abziehen.</p>
<p>Zum anderen kann der Steuerpflichtige eine gewinnmindernde Rücklage bilden und auf Wirtschaftsgüter übertragen, die er in den folgenden vier bzw. sechs Wirtschaftsjahren anschafft.</p>
<p>Dies ist allerdings nur möglich, wenn das neu angeschaffte Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen einer „inländischen Betriebsstätte“ gehört (§ 6b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG).</p>
<p>Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist hierin eine diskriminierende, mit den EU-Vorschriften nicht vereinbare steuerliche Behandlung zu sehen. Die Europäische Kommission hat Deutschland daher förmlich aufgefordert, seine Steuervorschriften für stille Reserven dahingehend zu ändern, dass bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen nicht länger benachteiligt sind.</p>
<p>Das Finanzgericht hat im o.g. Streitfall in der Sache eine Entscheidung getroffen, ohne eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen. Die vorliegende Frage einer Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit durch § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG sei zwar bislang in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Dem Senat erschien es im Streitfall jedoch sinnvoller, kurzfristig ein Revisionsverfahren beim BFH zu ermöglichen. Ein Aktenzeichen des BFH ist in dieser Sache noch nicht veröffentlicht worden. </p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/urteile/inlandsbezug-und-eu-recht/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das richtige Konzept</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/unternehmenswerft/das-richtige-konzept</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/unternehmenswerft/das-richtige-konzept#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 07:43:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmenswerft]]></category>
		<category><![CDATA[Businessplan]]></category>
		<category><![CDATA[Kompass]]></category>
		<category><![CDATA[Konzept]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensgründung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1644</guid>
		<description><![CDATA[Die positive Nachricht vorweg: Die Deutschen gründen wieder mehr Unternehmen. Die schlechte Nachricht: Die Qualität der Konzepte stimmt oft nicht. So beschreibt es der DIHK-Gründerreport. Das Interesse an Unternehmensgründungen ist im vergangenen Jahr gewachsen. Dies sei gegenläufig zu bisherigen Erkenntnissen. &#8220;Bislang gab es bei besserer Konjunktur und rückläufiger Arbeitslosigkeit stets weniger Gründer&#8221;, so der Präsident [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/unternehmenswerft/das-richtige-konzept"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-948" title="BusinessPlan © N-Media-Images" src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/12/Fotolia_32260970_XS-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a>Die positive Nachricht vorweg: Die Deutschen gründen wieder mehr Unternehmen. Die schlechte Nachricht: Die Qualität der Konzepte stimmt oft nicht. So beschreibt es der DIHK-Gründerreport. Das Interesse an Unternehmensgründungen ist im vergangenen Jahr gewachsen.</p>
<p><span id="more-1644"></span></p>
<p>Dies sei gegenläufig zu bisherigen Erkenntnissen. &#8220;Bislang gab es bei besserer Konjunktur und rückläufiger Arbeitslosigkeit stets weniger Gründer&#8221;, so der Präsident des DIHK, Hans Heinrich Driftmann.</p>
<p>Lt. Gründungsreport stieg 2010 die Zahl der Gründungsgespräche leicht auf 361.058 und die Zahl der Interessenten an Gründungsseminaren der IHKs auf über 36.000.</p>
<p>Ganz im Gegensatz zur quantitativen Entwicklung hat die Qualität der der Businesspläne weiter abgenommen. 36% der Gründer hätten weder Kunden, noch Geschäfts- oder Finanzierungspartner klar beschreiben können.</p>
<p>Riskieren Sie also nicht den Erfolg Ihrer tollen Geschäftsidee. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir bieten Ihnen umfassende Hilfe bei der <a title="Businessplan" href="http://www.weichelt-winter.de/unternehmenswerft/existenzgruendung/businessplan" target="_blank">Erstellung des Geschäftskonzeptes </a>und der Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/unternehmenswerft/das-richtige-konzept/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Streit um die Erstausbildungskosten</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/steuererklaerungen/streit-um-die-erstausbildungskosten</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/steuererklaerungen/streit-um-die-erstausbildungskosten#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 21 Jan 2012 09:34:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuererklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Azubi]]></category>
		<category><![CDATA[Klage]]></category>
		<category><![CDATA[Lehre]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsgericht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1651</guid>
		<description><![CDATA[BFH und BMF sorgen derzeit für eine unklare Rechtslage beim Abzug von Erstausbildungskosten. Ende 2011 hat der Gesetzgeber ( BMF ) mit dem Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz die Abziehbarkeit von Erstausbildungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gänzlich ausgeschlossen. Er hat damit auf das begrüßenswerte und viel beachtete Urteil des BFH vom 28.7.2011 reagiert. Der BFH hatte die Abziehbarkeit von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/steuererklaerungen/streit-um-die-erstausbildungskosten"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-487" title="Graduation" src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/11/iStock_Studium_bluestocking-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a>BFH und BMF sorgen derzeit für eine unklare Rechtslage beim Abzug von Erstausbildungskosten. Ende 2011 hat der Gesetzgeber ( BMF ) mit dem Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz die Abziehbarkeit von Erstausbildungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gänzlich ausgeschlossen. Er hat damit auf das begrüßenswerte und viel beachtete Urteil des BFH vom 28.7.2011 reagiert.</p>
<p><span id="more-1651"></span></p>
<p>Der BFH hatte die Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Erstausbildung unbeschränkt als vorab entstandene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt.</p>
<p>Vor dem FG Baden-Württemberg ist nun eine erneute Klage (10 K 4245/11) anhängig. Der Kläger wendet sich in dem Musterverfahren insbesondere unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gegen die neuen Regelungen und begehrt eine vorzeitige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.</p>
<p>Wir empfehlen, derartige Kosten weiterhin als Werbungskosten oder aber Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt wird die Kosten streichen, dagegen muss im Einspruchsverfahren ein Ruhen des Verfahrens ausdrücklich beantragt werden.</p>
<p>Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne diesbezüglich.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/steuererklaerungen/streit-um-die-erstausbildungskosten/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Grunderwerbsteuererhöhung</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/urteile/grunderwerbsteuererhoehung</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/urteile/grunderwerbsteuererhoehung#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 08:12:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[GruBo]]></category>
		<category><![CDATA[Grundwerb]]></category>
		<category><![CDATA[Hauskauf]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererhöhung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1638</guid>
		<description><![CDATA[Der Senat in Berlin hat die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 4,5 auf 5,0 Prozent beschlossen. Als Stichtag ist der 1.4.2012 geplant. Noch fehlt allerdings die Gesetzesverabschiedung im Abgeordnetenhaus. Bereits im Juni 2011 hatte Rheinland-Pfalz die Erhöhung Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent zum 1.3.2012 beschlossen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/urteile/grunderwerbsteuererhoehung"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-454" title="iStock_Hausverkauf_XSmall_Feverpitched" src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/11/iStock_Hausverkauf_XSmall_Feverpitched-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a>Der Senat in Berlin hat die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 4,5 auf 5,0 Prozent beschlossen. Als Stichtag ist der 1.4.2012 geplant. Noch fehlt allerdings die Gesetzesverabschiedung im Abgeordnetenhaus. Bereits im Juni 2011 hatte Rheinland-Pfalz die Erhöhung Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent zum 1.3.2012 beschlossen.<br />
<strong><br />
</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/urteile/grunderwerbsteuererhoehung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Anträge auf Aufhebung des Einheitswertbescheids</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/urteile/antraege-auf-aufhebung-des-einheitswertbescheids</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/urteile/antraege-auf-aufhebung-des-einheitswertbescheids#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 08:06:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Erstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundstück]]></category>
		<category><![CDATA[Grundstücke]]></category>
		<category><![CDATA[Grundvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Widerspruch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1631</guid>
		<description><![CDATA[Das Finanzministerium des Landes NRW gibt bekannt, dass die Finanzämter die Anträge auf Aufhebung des Einheitswertbescheids bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend stellen. Wir von Weichelt &#38; Winter haben zum Jahresende 2011 im Auftrag unserer Mandanten bei den zuständigen Finanzämtern Anträge auf Aufhebung der Einheitswertbescheide gestellt. Das Finanzministerium des Landes NRW gibt nun in einer Pressemitteilung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/urteile/antraege-auf-aufhebung-des-einheitswertbescheids"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-470" title="iStock_Nebenkosten_SusanneB_XSmall" src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/11/iStock_Nebenkosten_SusanneB_XSmall-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a>Das Finanzministerium des Landes NRW gibt bekannt, dass die Finanzämter die Anträge auf Aufhebung des Einheitswertbescheids bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend stellen.</p>
<p><span id="more-1631"></span></p>
<p>Wir von Weichelt &amp; Winter haben zum Jahresende 2011 im Auftrag unserer Mandanten bei den zuständigen Finanzämtern <a title="Grundsteuererstattung möglich?!" href="http://www.weichelt-winter.de/steuererklaerungen/grundsteuererstattung-moeglich" target="_blank">Anträge auf Aufhebung der Einheitswertbescheide </a>gestellt.</p>
<p>Das Finanzministerium des Landes NRW gibt nun in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Finanzämter die Bearbeitung der Einsprüche und Anträge bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend stellen werden.<br />
Es ist also seitens der Finanzverwaltung mit keiner Reaktion bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen.</p>
<p>Gerne können Sie uns noch einen entsprechend Auftrag erteilen, wir bitten dann in Ihrem Namen um Aufhebung des Einheitswertbescheides beim zuständigen Finanzamt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/urteile/antraege-auf-aufhebung-des-einheitswertbescheids/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erreichbarkeit der Kanzlei</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/kanzlei-news/erreichbarkeit-der-kanzlei</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/kanzlei-news/erreichbarkeit-der-kanzlei#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:05:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kanzlei-News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1618</guid>
		<description><![CDATA[Wegen einer Softwareumstellung und Kanzleischulung sind wir von Mittwoch bis Freitag nur sehr eingeschränkt telefonisch erreichbar. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen und Rückrufwünsche kurz per Email oder hinterlassen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir werden uns dann in der nächsten Woche schnellstmöglich zurückmelden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/kanzlei-news/erreichbarkeit-der-kanzlei"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-442" title="© iStockphoto / ayzek" src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/11/iStock_Baustelle_ayzek-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a>Wegen einer Softwareumstellung und Kanzleischulung sind wir von Mittwoch bis Freitag nur sehr eingeschränkt telefonisch erreichbar.</p>
<p>Bitte stellen Sie Ihre Anfragen und Rückrufwünsche kurz per Email oder hinterlassen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir werden uns dann in der nächsten Woche schnellstmöglich zurückmelden.</p>
<p>Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/kanzlei-news/erreichbarkeit-der-kanzlei/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/urteile/steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistungen</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/urteile/steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistungen#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 18:17:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerker]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerersparnis]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1612</guid>
		<description><![CDATA[Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 Prozent, höchstens  1.200 €, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt erbracht werden. Die Steuerermäßigung bezieht sich nur auf die Lohnkosten (Arbeitslohn des Handwerkers) und nicht auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/urteile/steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistungen"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-478" title="iStock_Renovierung_DNY59_XSmall" src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/11/iStock_Renovierung_DNY59_XSmall-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a>Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 Prozent, höchstens  1.200 €, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt erbracht werden.</p>
<p><span id="more-1612"></span></p>
<p>Die Steuerermäßigung bezieht sich nur auf die Lohnkosten (Arbeitslohn des Handwerkers) und nicht auf Kosten für das Arbeitsmaterial, die <strong>im Haushalt</strong> des Steuerpflichtigen erbracht werden.</p>
<p><strong>Im Haushalt</strong> bedeutet in der privaten Wohnung bzw. dem Haus nebst Zubehörräumen und Garten. Der Wortlaut des Gesetzes schließt außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen aus. Ausgeschlossen sind damit Leistungen, die in der Werkstatt des Handwerkers „für” den Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Eine Aufteilung der durchgeführten Arbeitsleistung nach dem Ort der Leistung ist im Regelfall ohne weiteres durch eine entsprechende Bestätigung des Handwerksbetriebs möglich.</p>
<p>So entschied das Finanzgericht München mit Urteil vom 24.10.2011, Az. 7 K 2544/09.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/urteile/steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistungen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wissenswertes zur Riester-Förderung</title>
		<link>http://www.weichelt-winter.de/steuererklaerungen/wissenswertes-zur-riester-foerderung</link>
		<comments>http://www.weichelt-winter.de/steuererklaerungen/wissenswertes-zur-riester-foerderung#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 14:03:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Winter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuererklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Riester Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerlich absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerzahler Deutschland]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.weichelt-winter.de/?p=1603</guid>
		<description><![CDATA[Beiträge in Riester-Verträge können nicht nur durch die staatliche Zulage Ersparnisse bringen. Ein anderer Weg ist, die Beiträge in der Steuererklärung anzusetzen. Bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro können die Beiträge auch als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Benannt nach Walter Riester zurück, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.weichelt-winter.de/steuererklaerungen/wisenswertes-zur-riester-foerderung"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-480" title="Senior couple outside house" src="http://www.weichelt-winter.de/wp-content/uploads/2011/11/iStock_Rentner_monkeybusinessimages-288x192.jpg" alt="" width="288" height="192" /></a>Beiträge in Riester-Verträge können nicht nur durch die staatliche Zulage Ersparnisse bringen. Ein anderer Weg ist, die Beiträge in der Steuererklärung anzusetzen. Bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro können die Beiträge auch als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<p><span id="more-1603"></span></p>
<p>Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Benannt nach Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.</p>
<p>Riester-Verträge werden einerseits durch staatlichen Zulagen gefördert. So bekommt eine Familie mit 2 Kindern derzeit 524 Euro staatliche Zulagen. Gerade bei niedrigen Einkommen kann so mehr als die Hälfte der fälligen Beiträge als Zuschuss auf das Riester-Konto fließen. Der Sparer muss aber mindestens 60 Euro im Monat einzahlen. </p>
<p>Unmittelbaren Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben in erster Linie folgende Personen (geregelt in § 10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:</p>
<ul>
<li>rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,</li>
<li>rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker (allerdings mit Befreiungsmöglichkeit gem. § 2 Ziff. 8 SGB VI, nach 18 Jahren oder 216 Monaten Pflichtbeitragszeiten) und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler),</li>
<li>Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,</li>
<li>Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),</li>
<li>ALG-II-Empfänger über § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI (Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger sind nach § 3 Abs. 3, 3a SGB VI rentenversicherungspflichtig und haben damit einen Anspruch auf Riesterförderung. Wer aufgrund zu hohen Vermögens keinen ALG-II-Anspruch hat, wird in § 10a Abs. 1 Satz 3 den Pflichtversicherten gleichgestellt und hat ebenfalls Anspruch auf Riesterförderung),</li>
<li>Wehr- und Zivildienstleistende,</li>
<li>geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers (derzeit pauschal: 15%) vom Arbeitnehmer um 4,9% auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag (19,9%) aufgestockt wird.</li>
</ul>
<p>Andererseits gibt es aber auch noch die Fördermöglichkeit über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Sogar bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro. </p>
<p>Welche der beiden Fördermöglichkeiten zum Tragen kommt hängt davon ab, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch, wenn die Kosten als Sonderausgaben im Formular AV angegeben werden. Ist der Steuerbonus durch den Sonderausgabenabzug höher, zahlt das Finanzamt diesen Bonus aus. Lohnend kann das allemal sein – vor allem für Gutverdiener.</p>
<p>Bei einem Brutto-Jahresverdienst von 48.000 Euro bringt der Abzug der vollen Beiträge (2.100 Euro) eine Steuerersparnis von rund 900 Euro. Allerdings dürfen Verträge natürlich nicht doppelt gefördert werden.</p>
<p>Deshalb erhält der Sparer in diesem Fall nur den Steuervorteil, der über die 154 Euro Zulagen hinausgeht – also rund 750 Euro. Während die Zulage automatisch auf das Riester-Konto wandert, kann der Sparer die Steuererstattung nach Belieben verwenden.</p>
<p>Die Auszahlungen der Riester-Rente werden dann später voll besteuert. Abgesetzt werden kann lediglich ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. Oder höhere Werbungskosten, wenn sie tatsächlich anfallen und nachgewiesen werden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.weichelt-winter.de/steuererklaerungen/wissenswertes-zur-riester-foerderung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

