Ihr Pluspunkt

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Informationen zu Bewerbern aus dem Internet

Für die Beurteilung von Bewerbern nutzen immer mehr Unternehmen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter usw., um so private Bewerberdaten zu erhalten. Eingestellte Party-Fotos oder kritische Äußerungen über das betreffende Unternehmen können sich u. U. sehr nachteilig bei der Bewertung auswirken und ggf. die Chance auf eine Einstellung verhindern.

Sofern Unternehmen die Profile von Bewerbern in sozialen Netzen ohne deren Zustimmung erforschen, sind die Betroffenen nach dem Bundesdatenschutzgesetz hierüber zu informieren. Es stellt sich allerdings das Problem, dass ein Bewerber grundsätzlich nicht davon erfährt, wenn nach ihm im Internet „geforscht“ wurde. Dies geschieht nur in Ausnahmefällen, etwa durch einen Hinweis des Betriebsrats. Mehr erfahren »

Kündigung wegen Privatnutzung des Internets

In einem Fall aus der betrieblichen Praxis stand einem Arbeitnehmer zur Durchführung der anfallenden Arbeiten ein Computer mit Zugang zum Internet zur Verfügung. Im August 2004 unterschrieb der Arbeitnehmer eine Mitarbeitererklärung Internet/PC-Nutzung, die unter 1. folgende Regelung enthält:

„Der Zugang zum Internet und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch – insbesondere zu privaten Zwecken – ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert und führen – insbesondere bei Nutzung von kriminellen, pornografischen, rechts- oder linksradikalen Inhalten – zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.“ Mehr erfahren »

Sponsoring versus Spenden

Tips für Existenzgründer


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