Eine bei einem Volleyballturnier erlittene Knieverletzung fällt nicht in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt für eine Lehrerin, die an einer vom Förderverein der Schule organisierten Veranstaltung teilnimmt. Daher hat das Sozialgericht Dresden mit Gerichtsbescheid vom 23. Februar 2017…



